Wiedereintritt in die Kirche

Die Tür steht Ihnen jederzeit offen...
wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen!

Jeder Ausgetretene hat grundsätzlich das Recht zum Wiedereintritt. Die Regeln hierfür geben jedoch für das Verfahren eine klare Struktur vor. Nach der Wiederaufnahme kann man wieder am sakramentalen Leben teilnehmen und auch alle anderen Rechte und Pflichten als Katholik wahrnehmen.

Während ein Kirchenaustritt in der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland möglich ist, ohne dabei mit kirchlichen Stellen direkt in Berührung zu kommen, erfordert ein Wiedereintritt den persönlichen Kontakt zur Kirche: Suchen Sie darum das Gespräch mit dem Pfarrer oder einem Geistlichen ihrer Wahl.

Bei diesen Gesprächen wird der Grund Ihres Wunsches nach Wiederaufnahme in die Kirche zur Sprache kommen und Ihre Bereitschaft, in Zukunft wieder in der Kirche den christlichen Glauben zu leben. Die Wiederaufnahme in die Kirche geschieht dann normalerweise in Form einer schlichten Feier zusammen mit Ihrem Pfarrer, zwei Zeugen und eventuell anderen von Ihnen gewünschten Personen.

Dabei bekennen Sie sich zum Glauben der Kirche und schließen mit ihr wieder Frieden. Der Priester erklärt dann im Auftrag des Bischofs Ihre Wiederaufnahme.

Nähere Informationen erhalten Sie unter folgender Internetadresse: www.katholisch.de