Zur verbindlichen Kooperation in einer Pfarreiengemeinschaft ist in jeder Pfarreiengemeinschaft ein Kirchengemeindeverband gebildet worden. Als Aufgaben werden vor allem angesehen:
- die Anstellung sämtlichen nichtpastoralen Personals
- die Bereitstellung der Mittel für pastorale Vorhaben
- der Unterhalt der Dienstwohnungen der Geistlichen und der Diensträume und die Vergabe der Mittel an die Kirchengemeinden für die Bewirtschaftung und für den Bauunterhalt der Gebäude.
Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Diese wird gebildet aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden und den Mitgliedern, die die Verwaltungsräte der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben.
Die Verbandsvertretung ist das zuständige Organ für die Aufstellung des Haushaltsplanes des Kirchengemeindeverbandes. Sie soll dieser Aufgabe aber nicht nachkommen, ohne die pastoralen Planungen des Pfarreienrates für die Pfarreiengemeinschaft zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanes der Pfarreienrat von der Verbandsvertretung zu hören.