Kirchengemeindeverband

Zur verbind­lichen Koope­ration in einer Pfarreien­gemein­schaft ist in jeder Pfarreien­gemein­schaft ein Kirchen­gemeinde­verband gebildet worden. Als Aufgaben werden vor allem angesehen:

  • die Anstellung sämtlichen nicht­pastoralen Personals
  • die Bereit­stellung der Mittel für pastorale Vorhaben
  • der Unterhalt der Dienst­wohnungen der Geist­lichen und der Dienst­räume und die Vergabe der Mittel an die Kirchen­gemeinden für die Bewirt­schaftung und für den Bau­unter­halt der Gebäude.

Das handelnde Organ des Kirchen­gemeinde­verbandes ist die Verbands­vertretung. Diese wird gebildet aus dem vom Bischof ernannten Vorsitz­enden und den Mitgliedern, die die Verwal­tungs­räte der dem Kirchen­gemeinde­verband ange­schlos­senen Kirchen­gemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben.

Die Verbands­vertretung ist das zuständige Organ für die Auf­stellung des Haus­halts­planes des Kirchen­gemeinde­verbandes. Sie soll dieser Aufgabe aber nicht nach­kommen, ohne die pasto­ralen Planungen des Pfarreien­rates für die Pfarreien­gemein­schaft zu berück­sichtigen. Aus diesem Grund ist bei der Aufstellung des Haushalts­planes der Pfarreien­rat von der Verbands­vertretung zu hören.